Warnung und Entlassung vom College

- Wenn der Student in irgendeinem Semester - mit Ausnahme des ersten Semesters, in dem er zum College zugelassen wurde - einen kumulativen Durchschnitt von weniger als (1,00) im System von 4,0 Punkten hat, wird er während des nächsten Semesters unter akademische Beobachtung gestellt ( Warnung der ersten Warnung).

- Der Student unter akademischer Beobachtung muss seinen kumulativen Durchschnitt in höchstens vier aufeinander folgenden Semestern auf 1,00 und darüber erhöhen und eine zweite Mahnung an das letzte Semester richten, wenn er zwei Semester ohne Erreichen des erforderlichen Kurses absolviert hat, und seinen Vormund benachrichtigen , und wenn nicht erreicht Student A kumulative Note von 1,00 mindestens nach den vier Semestern, ist der Student dauerhaft getrennt.

- Der Student unter akademischer Beobachtung darf sich während des Semesters nicht für mehr als 12 SWS anmelden, außer für das Promotionssemester. Zusätzlich zu den oben genannten Punkten kann der Student einen Kurs mit der Anzahl der Stunden belegen, wenn es für den Abschluss ausreicht.

- Dieser Artikel gilt nicht für das Sommersemester.

- Der Student wird schließlich entsprechend den in den Ausführungsbestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes vorgesehenen Scheiternschancen vom Kollegium entlassen.